Zollabwicklung Pharma und Life Sciences
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Wir verzollen Ihre Arzneimittel, Wirkstoffe (APIs), Hilfsstoffe und Medizinprodukte: Wir melden in ATLAS an, prüfen die Importerlaubnis nach Paragraph 72/72a AMG, koordinieren die Schnittstelle zur QP-Freigabe nach EU-GMP-Annex 16, stimmen GDP-konform mit Ihrem Logistikpartner ab und klären Dual-Use- und Sanktionsfragen bei Programmlieferungen. Sie erhalten saubere Anmeldungen mit unterbrechungsfreier Kühlkette – aus Emmerich am Rhein, direkt neben den Pharma-Hubs am Niederrhein und in Venlo.
Was Pharma-Kunden bei uns bekommen
Wir verzahnen Zoll mit Arzneimittelrecht, GMP/GDP-Logistik, Steuerrecht und – wenn nötig – Exportkontrolle. Wir halten Ihre Ware unter zollamtlicher Überwachung, bis die QP nach EU-GMP-Annex 16 freigegeben hat, sichern die Kühlkette bei Beschau und prüfen die AMWHV-Erlaubnis vor jedem API-Import. Sie senden uns Pre-Advice und Begleitdokumente, wir liefern priorisierte ATLAS-Anmeldung, Pre-Clearance vor Ankunft und enge Spedition-Abstimmung – damit Ihr regulatorischer Prozess nicht am Zoll hängt.
Trust-Anker auf einen Blick
Typische Zoll-Szenarien Pharma
- Wir verzollen Wirkstoffe (APIs) aus Indien und China zur EU-Weiterverarbeitung – inklusive Abgleich Ihrer AMWHV-Erlaubnis und des CEP/EDQM-Zertifikats.
- Wir wickeln Fertigarzneimittel aus USA, Schweiz und Japan ab und übergeben unter zollamtlicher Überwachung an Ihre QP zur Freigabe.
- Wir steuern Reimport-Konstellationen innerhalb der EU – zollrechtlich Unionsware, arzneimittelrechtlich von uns flankiert.
- Wir verzollen klinische Prüfmuster und IMP mit BfArM-/PEI-Genehmigung und respektieren Ihre Lager- und Buchführungsvorgaben.
- Wir exportieren Arzneimittel in Drittstaaten – inkl. WHO-Programmlieferungen, humanitärer Hilfe und Sanktionsprüfung gegen EU-Listen.
- Wir prüfen bei der Einfuhr von Medizinprodukten und IVDs die CE-Doku, die benannte Stelle und den EUDAMED-Eintrag nach MDR/IVDR.
- Wir bringen Laborbedarf, Reagenzien und Bioproben durch den Zoll – inkl. Kategorie-B-Gefahrgut, Trockeneis-Handling und ATA-Carnet bei Equipment.
GMP, GDP und QP-Freigabe an der Schnittstelle Zoll
Wir koordinieren Zollabwicklung und QP-Prozess so, dass Ihre Ware erst nach EU-GMP-Annex-16-Freigabe in den freien Verkehr geht. Wir halten die Sendung unter zollamtlicher Überwachung in einem GDP-zugelassenen Lager – häufig unter Zolllager-Bewilligung nach Art. 240 UZK – damit Ihre QP in Ruhe Muster zieht und die Chargendokumentation prüft. Sie geben uns das Freigabe-Signal, wir überlassen per ATLAS in den freien Verkehr. So sparen Sie Doppelhandling und vermeiden Rückruf-Risiken bei nachträglich erkannten Mängeln.
Importerlaubnis nach AMG und AMWHV
Wir prüfen vor der Erstanmeldung, ob Ihre Erlaubnis nach Paragraph 72 AMG bzw. Paragraph 72a AMG (i.V.m. AMWHV) den geplanten Import abdeckt – für NRW typischerweise erteilt durch die Bezirksregierung Köln. Wir kontrollieren, ob das Drittland-GMP-Äquivalent (z.B. FDA, PMDA) anerkannt ist und ob für Ihre API ein CEP der EDQM vorliegt. Sie senden uns die Erlaubnis und das GMP-/CEP-Zertifikat, wir gleichen vor Abfahrt ab. Fehlt eine Voraussetzung, stoppen wir die Sendung vor Ankunft – damit sie nicht an der Grenze zurückgewiesen oder beschlagnahmt wird.
Temperaturkontrollierte Lieferketten
- Wir machen Cold-Chain-Sendungen (2-8 Grad C, Tiefkühl, Trockeneis) per Pre-Clearance vor Ankunft fertig, damit die Zollkontrolle Ihre Kühlkette nicht unterbricht.
- Wir archivieren Datenlogger und Validierungs-Doku gemeinsam mit der Zollanmeldung – Sie haben den GDP-Audit-Trail an einer Stelle.
- Bei angeordneter Beschau eskalieren wir beim Hauptzollamt, weisen die GDP-Relevanz nach und verlagern die Beschau ans gekühlte Lager statt an den Hafen.
- Wir deklarieren Trockeneis-Sendungen korrekt als ADR Klasse 9 / IATA UN 1845 inklusive ENS und Transportkennzeichnung.
Dual-Use-Pharma und Embargo-Lieferprogramme
Wir prüfen vor jedem Drittland-Export Ihrer Pharma- und Biotech-Sendungen die Schnittmenge zur Dual-Use-Verordnung 2021/821 – Toxine, biologische Wirkstoffe, Erreger sowie Bioreaktoren und Fermentationsanlagen stehen auf den Anhang-I-Listen. Wir gleichen Listenposition und Bestimmungsland ab und beantragen bei Bedarf die BAFA-Genehmigung. Bei Embargo-Ländern (Russland, Belarus, Iran, Syrien, Nordkorea) prüfen wir zusätzlich personenbezogene und sektorale Sanktionen. Bei humanitären Programmlieferungen klären wir die Anwendbarkeit der medical exception und dokumentieren Ihre Endverwendung lückenlos.
Medizinprodukte nach MDR und IVDR
Wir flankieren Sie als Importeur von Medizinprodukten und IVDs durch die MDR-/IVDR-Pflichten nach Art. 13: Wir kontrollieren bei der Einfuhr die CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung, gleichen die benannte Stelle gegen den EUDAMED-Eintrag ab und prüfen UDI-Kennzeichnung sowie Importeur-Daten auf der Verpackung. Bei erkennbaren Klassifizierungsrisiken – etwa Klasse III ohne Notified Body – stoppen wir die Sendung, bevor Sie sie in Verkehr bringen.
Stolperfallen, die wir vermeiden
- Inverkehrbringen ohne QP-Freigabe trotz ATLAS-Überlassung – wir halten Ihre Ware bis zur Freigabe unter zollamtlicher Überwachung im Zolllager.
- Kühlkettenbruch bei Beschau am Hafen – wir verlagern die Beschau ans gekühlte Lager.
- Sanktionswaren-Risiko bei russischen oder belarussischen API-Quellen – wir prüfen Ihre Beschaffungsketten gegen EU-Listen.
- Falsche Tarifierung im HS-Kapitel 30 – wir unterscheiden Fertigarznei, Nährstofflösungen und Diagnostika sauber, damit Sie den richtigen Zollsatz zahlen.
- Medizinprodukte aus dem UK ohne EU-Bevollmächtigten – wir prüfen vor Ankunft, ob das Inverkehrbringen nach Brexit-Übergangsende noch trägt.