CSDDD EU-Sorgfaltspflichten ab 2029
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Wir liefern den zoll-relevanten CSDDD-Daten-Stream für Ihre Sorgfaltspflichten ab 26. Juli 2029. Sie senden uns Ihre Tier-1-Lieferantenliste und KN-Codes, wir verknüpfen diese mit der Zollabwicklung und übergeben Ihrem CSDDD-Verantwortlichen strukturierte Außenhandelsdaten für Risikoanalyse und Reporting. Die Schwelle 5.000 Beschäftigte und 1,5 Mrd. EUR Nettoumsatz weltweit (Omnibus I, Richtlinie (EU) 2026/470) entscheidet, ob Sie betroffen sind – die Datenarbeit starten wir parallel zum LkSG.
Worum es geht
Sie sind als Inhouse-Compliance-Funktion für CSDDD verantwortlich – wir sind Ihr operativer Datenlieferant an der Zoll-Schnittstelle. Die Richtlinie verlangt Sorgfalt entlang der gesamten Chain of Activities: upstream bis zur Rohstoffgewinnung, teilweise downstream über Vertrieb, Transport und Lagerung. Die zoll-relevanten Lieferanten-, Ursprungs- und Warenstrom-Daten dafür liefern wir aus der laufenden Außenhandelsabwicklung – ohne Bruch, ohne Doppelpflege. Sie identifizieren, bewerten und berichten – wir stellen sicher, dass Ihre Datenbasis dazu sauber ist.
Rechtsgrundlage und Status 2026
- Richtlinie (EU) 2024/1760 vom 13. Juni 2024 über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit.
- Veröffentlichung im Amtsblatt der EU am 5. Juli 2024.
- Inkrafttreten 25. Juli 2024.
- Frist zur Umsetzung in nationales Recht: 26. Juli 2028 (ursprünglich 26. Juli 2026; verschoben durch die Richtlinien (EU) 2025/794 und (EU) 2026/470).
- Bis zur Umsetzung in deutsches Recht gilt in Deutschland das LkSG.
- Beschlossen: Omnibus-I-Richtlinie (EU) 2026/470 vom 24. Februar 2026, in Kraft seit 18. März 2026 – sie vereinfacht und verschiebt CSDDD-Pflichten.
Anwendung ab 26. Juli 2029
| Phase | Anwendung ab | Schwellenwerte |
|---|---|---|
| Anwendung ab 26. Juli 2029 | 26. Juli 2029 | EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten weltweit und mehr als 1,5 Mrd. EUR Nettoumsatz weltweit. Drittlandsunternehmen mit mehr als 1,5 Mrd. EUR Nettoumsatz in der EU (kein MA-Schwellenwert für Non-EU-Unternehmen, nur die Umsatzschwelle 1,5 Mrd. EUR EU-Nettoumsatz). Hinweis: durch Omnibus I (Richtlinie (EU) 2026/470, Inkrafttreten 18.3.2026) wurden die ursprünglichen drei Phasen gestrichen und auf einen einheitlichen Anwendungsbeginn 26.7.2029 zusammengefasst, mit nur einer Schwelle (5.000 MA + 1,5 Mrd EUR Nettoumsatz). |
Pflichten nach CSDDD
- Integration der Sorgfaltspflichten in Unternehmenspolitik und Risikomanagement.
- Identifikation und Bewertung tatsächlicher und potenzieller negativer Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt entlang der Chain of Activities.
- Präventionsmaßnahmen zur Vermeidung negativer Auswirkungen, einschließlich vertraglicher Zusicherungen und Audits.
- Beendigung oder Minimierung tatsächlich eingetretener negativer Auswirkungen.
- Beschwerdemechanismen für Betroffene und Stakeholder.
- Monitoring der Sorgfaltsmaßnahmen und ihrer Wirksamkeit.
- Öffentliche Berichterstattung über Sorgfaltspflichten (i.d.R. integriert in CSRD-Nachhaltigkeitsbericht).
- Klimaschutzplan: Die ursprünglich vorgesehene Pflicht (Art. 22) wurde durch die Richtlinie (EU) 2026/470 gestrichen.
Geltungsbereich Wertschöpfungskette
Für Sie heißt das: Wir sehen in der Zollabwicklung Lieferanten, Ursprungsländer, Transitländer und Warenströme – also genau die upstream-Daten, die in Ihre CSDDD-Risikoanalyse einfließen. Auch downstream-Bewegungen (Vertrieb, Transport, Lagerung), die wir abwickeln, lassen sich strukturiert übergeben. Endkunden und Entsorgungsphasen bleiben außen vor. Dort, wo die LkSG-Logik bisher endet (eigener Geschäftsbereich, unmittelbare Zulieferer), liefern wir die Datenbasis weiter – bis zur Rohstoffstufe, soweit aus den Zoll-Vorgängen rekonstruierbar.
Sanktionen und zivilrechtliche Haftung
- Bußgelder durch Aufsichtsbehörden mit einer Höchstgrenze von 3 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes (Art. 27 Abs. 4 in der Fassung der Richtlinie (EU) 2026/470).
- Veröffentlichung von Verstößen (Naming and Shaming).
- Die Einhaltung der CSDDD-Pflichten kann bei öffentlichen Aufträgen und Konzessionen als Zuschlagskriterium berücksichtigt werden (Art. 31).
- Zivilrechtliche Haftung richtet sich nach nationalem Recht; wird ein Unternehmen haftbar gemacht, haben Geschädigte Anspruch auf vollständigen Schadensersatz (Art. 29 Abs. 2).
- Verjährungsfrist für Schadensersatzklagen mindestens 5 Jahre (Art. 29 Abs. 3).
- Die EU-weit einheitliche Haftungsgrundlage der ursprünglichen Fassung (Art. 29 Abs. 1) wurde durch die Richtlinie (EU) 2026/470 gestrichen.
Verhältnis CSDDD zu LkSG
- LkSG ist deutsches Recht seit 2023, CSDDD wird durch nationale Umsetzung wirksam.
- CSDDD unterscheidet sich in mehreren Punkten: Wertschöpfungskette (Chain of Activities) statt Lieferkette; die Schwelle (5.000 Beschäftigte und 1,5 Mrd. EUR Nettoumsatz) liegt deutlich über der LkSG-Schwelle (1.000 Beschäftigte im Inland).
- Den ursprünglich vorgesehenen Klimaschutzplan (Art. 22) hat die Richtlinie (EU) 2026/470 gestrichen; das LkSG kennt ihn ebenfalls nicht.
- Die deutsche Umsetzung muss bis 26. Juli 2028 erlassen und ab 26. Juli 2029 angewendet werden.
- Bis zur Umsetzung gilt das LkSG fort - Vorbereitung auf CSDDD ist parallel sinnvoll, um Doppelarbeit zu vermeiden.
Verbindung zu Zoll- und Logistikprozessen
Wir sind nicht selbst CSDDD-Normadressat – wir sind Ihr operativer Partner an der Zoll-Schnittstelle. Aus jeder ATLAS-Anmeldung, jeder Einfuhr- und Ausfuhr-Abwicklung fallen Daten an, die in Ihre CSDDD-Risikoanalyse gehören: Lieferant, Produktionsland, Transitland, KN-Code, Warenstrom. Diese liefern wir Ihnen strukturiert und in der Granularität, die die Richtlinie verlangt. Sie geben uns die zusätzlichen Compliance-Attribute (Hochrisiko-Klassifikation, Lieferantenzertifikate, kritische Warengruppen) – wir pflegen sie im Zoll-Workflow mit, damit Ihr CSDDD-Bericht und Ihre Zollabwicklung aus einer Quelle gespeist werden.
Wie wir Sie unterstützen
- Bereitstellung strukturierter Außenhandelsdaten für CSDDD-Risikoanalysen.
- Mapping zwischen Lieferanten, KN-Codes, Ursprungsländern und Risikoindikatoren.
- Optionale Erfassung zusätzlicher Compliance-Attribute (Hochrisikoländer, kritische Warengruppen, Lieferantenzertifikate) im Zollabwicklungs-Workflow.
- Schnittstellen zwischen Zollsystemen (ATLAS) und ESG-/Compliance-Tools der Kunden.
- Beobachtung der nationalen Umsetzung der CSDDD und Anpassung der Datenmodelle bei Bedarf.
- Zusammenarbeit mit Compliance-, Nachhaltigkeits- und Einkaufsteams der Kunden.