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Zollabwicklung Automotive

Wir verzollen Ihre Komponenten, Module und Fertigfahrzeuge für OEMs, Tier-1- und Tier-2-Lieferanten im NL/BE-DE-Korridor – synchron zu Ihrer Just-in-Time- und Just-in-Sequence-Taktung. Wir übernehmen ATLAS-Einfuhr und -Ausfuhr, prüfen Präferenzen nach EU-FTA, klären Antidumping bei E-Bikes und Anhängern, beantragen ATA-Carnets für Prüfmuster und richten aktive Veredelung für Werkzeuge und Reparaturen ein – aus Emmerich am Rhein, direkt neben den Zollstellen am Niederrhein.

OEAAEO-zertifiziert
jahrzehntelangBranchen-Erfahrung
EU+NL/BE/DE Zugang

Was Automotive-Kunden bei uns bekommen

Wir bedienen Ihre Zulieferkette dort, wo Zoll auf Produktionssteuerung trifft – Werks-Einlauftakt, Linien-Stillstandsrisiko und Just-in-Sequence-Fenster vertragen keine ATLAS-Fehler, T1-Verspätungen oder offene Präferenzfragen. Wir verzollen Ihre Container aus Asien und USA über Rotterdam, Antwerpen und Vlissingen, beenden T1 am Binnenzollamt, klären Antidumping bei sensiblen Warengruppen, beantragen ATA-Carnets für Prüfmuster und Vorrichtungen und richten aktive Veredelung für Werkzeugreparaturen aus Drittstaaten ein.

Trust-Anker auf einen Blick

JIT
Just-in-Sequence-fähig
ATA
Carnet für Prüfmuster
AEO-C
Zertifizierter Wirtschaftsbeteiligter

Typische Zoll-Szenarien Automotive

  • Wir wickeln Ihre OEM-Einfuhr von Modulen und Komponenten aus Asien ab (Sensorik, Steuergeräte, Stahlpressteile) – über NL/BE-Häfen, mit T1 nach Emmerich oder zu Ihrem Werks-Binnenzollamt und JIT-fähiger ATLAS-Einfuhr.
  • Wir führen Ihre Spritzgusswerkzeuge und Pressformen im Verfahren der aktiven Veredelung in Drittstaaten aus, holen sie nach der Reparatur zurück oder behandeln sie als Rückwaren – ohne Doppelverzollung.
  • Wir beantragen ATA-Carnets für Ihre Prüfmuster, Erprobungsteile und Messtechnik bei Versuchsfahrten in Drittländern (Istanbul-Übereinkommen) statt klassischer Ein- und Ausfuhr abzuwickeln.
  • Wir erstellen Ausfuhranmeldungen für Ihre Neufahrzeuge, Ersatzteil-Container und Aftermarket-Sortimente in Drittstaaten mit EUR.1 oder Ursprungserklärung im Ermächtigten-Ausführer-Verfahren oder REX.
  • Wir prüfen bei Ihren Imports von E-Bikes, Pedelecs, Trailern und Anhängern aus China, Vietnam oder Marokko die Antidumping- und Antisubventions-Lage und setzen die korrekte TARIC-Erweiterung samt Hersteller-Code in der Anmeldung.
  • Wir wickeln Ihren Gebrauchtfahrzeug-Export über den Niederrhein ab – inklusive Ausfuhrkennzeichen, ABD-Erstellung und Nachweis der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung oder Drittlands-Ausfuhr.

Just-in-Time- und Just-in-Sequence-Verzollung

Ihre Bandtakt-Reserven sind Stunden, nicht Tage – eine ATLAS-Anmeldung im Fehlerstatus wegen falschem Verfahrenscode oder fehlender Bewilligungsnummer kostet Sie im schlechtesten Fall einen Bandstillstand. Wir arbeiten mit Stammdaten-Templates pro Material, hinterlegen TARIC-Codes, Präferenznachweis-Status und Verfahrenscodes je Lieferant und nutzen, wo Sie bewilligt sind, das Anschreibeverfahren (EIDR) oder die Zentrale Zollabwicklung (CCI), produktiv seit ATLAS 10.2 am 28. Februar 2026. Damit melden wir bei der zuständigen Zollstelle Ihres Sitzes an und gestellen am Hafen Rotterdam oder Antwerpen – ohne Umweg über das Hafenzollamt.

Präferenzen: EU-FTA und Ursprungsmanagement

Wir prüfen Ihre Präferenzlage über die EU-FTA mit Südkorea, Japan, Vietnam, UK und Kanada – Zollfreiheit oder Reduktion gibt es nur, wenn die Ursprungsregeln eingehalten und sauber dokumentiert sind. Wir kontrollieren Ihre Lieferantenerklärungen, EUR.1-Bescheinigungen und Ursprungserklärungen auf Plausibilität, melden nicht-erfüllte Listenregeln (Wertschöpfungsgrenzen, spezifische Verarbeitungsschritte) und beantragen für Sie den Ermächtigten-Ausführer-Status oder die REX-Registrierung. Bei nachträglicher Aberkennung trifft die Nacherhebung Sie als Importeur, nicht den ausländischen Lieferanten – wir senken dieses Risiko vor der Einfuhr.

Antidumping bei E-Bikes, Anhängern und Komponenten

Wir prüfen vor Ihrer Einfuhr, ob Ihr Lieferant in der Liste mit reduzierten Einzelzollsätzen aus den EU-Antidumping-Verordnungen 2019/72 und 2019/73 (Elektrofahrräder aus China) sowie aus den Maßnahmen gegen bestimmte Anhänger und Auflieger geführt wird. Wir bewerten, ob ein Ursprungswechsel über Vietnam, Marokko oder Tunesien einer Umgehungsprüfung standhält, und setzen die Hersteller-spezifischen TARIC-Zusatzcodes korrekt in der ATLAS-Anmeldung – falsche Codes führen sonst zur Anwendung des höchsten Strafzollsatzes, in der Praxis 50 bis 80 Prozent zusätzlich auf den Zollwert.

ATA-Carnet für Prüfmuster und Messequipment

  • Wir wickeln Ihre Erprobungsteile für Wintertests in Skandinavien oder Hitzetests in der MENA-Region per ATA-Carnet ab – das spart Einfuhrabgaben im Zielland und Re-Importzoll bei Rückkehr.
  • Wir verbringen Ihre Messtechnik, Prüfstände und Ihr Diagnose-Equipment für Service-Einsätze beim OEM-Kunden im Drittland zollfrei in der temporären Verwendung – mit voller Rückführungspflicht.
  • Wir wickeln Ihre Messeexponate für CES, IAA Mobility und Automechanika Dubai über Carnet ab – als Alternative zur klassischen vorübergehenden Verwendung mit Abgabensicherheit.
  • Wir beantragen ATA-Carnets über die zuständige IHK, führen die Stempelpflicht an Ein- und Ausgangszollstellen und schließen das Carnet sauber ab – inklusive Beweisführung bei verlorenen Stempeln.

Aktive Veredelung für Werkzeuge und Reparaturen

Wenn Sie ein Spritzgusswerkzeug aus Drittland-Zulieferung bei Ihrem deutschen Tier-1 nachbearbeiten lassen oder ein Aggregat aus den USA in Deutschland reparieren, richten wir die aktive Veredelung ein. Wir übernehmen Ihre Drittlandsware ohne Erhebung von Einfuhrabgaben in den Zollwirtschafts-Status, lassen sie in der EU bearbeiten und führen sie anschließend wieder aus. Wir beantragen für Sie die Bewilligung mit Erzeugniskennung, Ausbeutesatz und Frist, führen das Verfahrenskonto und schließen die Veredelung über Wiederausfuhr oder Überlassung in den freien Verkehr mit Erhebung der Einfuhrabgaben ab. Bei Garantiefällen reduzieren wir den Zollwert auf den Reparaturwert – mit entsprechender Belegführung.

CBAM-Berührung im Automotive

Wir prüfen Ihre Komponenten aus Stahl, Aluminium und Eisenwaren auf CBAM-Pflicht nach Verordnung 2023/956 Anhang I – Maschinen- und Karosserieteile aus HS-Kapitel 73 und 76 sind je nach Position betroffen. Wir gleichen Ihre TARIC-Codes gegen den CBAM-Anwendungsbereich ab, prüfen Ihre CBAM-Schwellenwerte (insgesamt 50 Tonnen Netto-Masse pro Importeur und Jahr ab 1.1.2026 für alle CBAM-Waren außer Strom und Wasserstoff) und übernehmen Ihre quartalsweise Berichtspflicht im CBAM-Übergangsregister, bevor ab 2026 die Zertifikatspflicht greift.

Stolperfallen, die wir vermeiden

  • Falscher TARIC-Zusatzcode bei Ihren E-Bike-Importen – wir verhindern, dass der Maximal-Antidumpingsatz statt des Hersteller-spezifischen Satzes angewendet wird.
  • Lieferantenerklärungen ohne ausreichende Substanz – wir prüfen die Substanz, bevor Ihre Präferenz im Lieferanten-Audit oder bei Nachprüfung im Drittland verloren geht.
  • Werkzeugverkehr ohne aktive Veredelung – wir richten das Verfahren ein, bevor Sie bei Reparaturrückfuhr aus Drittstaat doppelt Abgaben tragen.
  • Carnet-Abschluss vergessen – wir führen das Carnet bis zum sauberen Abschluss, sodass Ihre Bürgschaftssumme nicht nach Frist verfällt und die IHK Ihr Konto nicht belastet.
  • ICS2-Daten zu generisch – wir liefern konkrete HS-Beschreibungen statt ‚Auto parts‘, damit Ihre Luftfracht kein ‚Do not load‘ auslöst.

Häufig gestellte Fragen

Ja. Wir arbeiten mit hinterlegten Stammdaten pro Material und Lieferant – TARIC-Code, Präferenzstatus, Verfahrenscode, Bewilligungsnummern. Im laufenden Betrieb erstellen wir Ihre ATLAS-Anmeldung in Minuten statt Stunden. Wenn Sie eine AEOC- oder AEOF-Bewilligung besitzen, kombinieren wir das Anschreibeverfahren (EIDR) mit reduzierter Kontrollquote. Für Ihre NL/BE-Hafen-Sendungen nutzen wir die Zentrale Zollabwicklung (CCI), produktiv seit ATLAS 10.2 am 28. Februar 2026 – wir melden am Werk an und gestellen am Hafen, ohne Umweg.
Wir prüfen die HS-Tarifierung gegen die aktuellen Antidumping- und Antisubventions-Verordnungen, identifizieren den Hersteller-Code (TARIC-Zusatzcode) Ihres Lieferanten und kontrollieren, ob er auf der Liste mit reduzierten Einzelzollsätzen steht. Bei Verlagerungen über Vietnam, Marokko oder Tunesien bewerten wir, ob die Verarbeitung dort den Ursprung wechselt – die EU führt aktive Umgehungsprüfungen durch, einseitige Aussagen Ihres Lieferanten reichen uns nicht.
Beide Wege ermöglichen Ihnen die zollfreie temporäre Aus- oder Einfuhr. Das ATA-Carnet ist ein internationales Zoll-Dokument im Rahmen des Istanbul-Übereinkommens – die Bürgschaft erbringt für Sie die ausstellende IHK, einheitlich in 75 Mitgliedsländern. Die vorübergehende Verwendung im Sinne des UZK ist ein nationales Verfahren mit eigenständiger Bewilligung und Sicherheitsleistung. Für Ihre Prüfmuster, Messequipment und Messeexponate empfehlen wir meist das Carnet – schneller und günstiger.
Sie senden uns die Werkzeug-Daten und den Reparaturauftrag, wir richten Ihre Bewilligung der aktiven Veredelung ein (oder prüfen, ob Sie unter die ‚Veredelung außerhalb des Zollgebiets‘ fallen). Wir versenden das Werkzeug aus der EU mit erhaltenem Unionswarenstatus. Bei der Rückfuhr verzollen wir nur den Reparaturwert (Material plus Arbeitskosten plus anteilige Transportkosten) – nicht den gesamten Werkzeugwert. Bei Garantiefällen ohne Wertschöpfung erreichen wir unter Umständen Zollfreiheit.
CBAM trifft primär Stahl-, Aluminium-, Eisen-, Zement-, Wasserstoff-, Dünger- und Strom-Erzeugnisse aus Anhang I der Verordnung 2023/956. Reine Elektronik fällt meist nicht direkt darunter, metallintensive Karosserie- oder Achsteile schon. Wir prüfen Ihre TARIC-Position für TARIC-Position und liefern Ihnen eine CBAM-Liste pro Materialnummer.
Ja. Wir erstellen Ihre Ausfuhranmeldungen (ABD/EAD), prüfen Ihre Präferenznachweise im Rahmen der EU-FTA, kontrollieren Sanktionslisten (Russland, Belarus, Iran), klären Endverwendungs-Themen bei sensiblen Modellen (gepanzerte Fahrzeuge) und stimmen mit Ihrer Spedition und dem Verschiffer ab. Für Ihren Gebrauchtwagenexport über den Niederrhein wickeln wir den vollständigen Prozess inklusive Ausfuhrkennzeichen-Abstimmung mit der Zulassungsstelle ab.
Wir rechnen pro Anmeldung pauschal ab, mit Aufschlägen für Carnet-Abwicklung, Bewilligungs-Setup (aktive Veredelung), CBAM-Berichte und Antidumping-Prüfungen. Für Ihr JIT-Volumen verhandeln wir Stückpreise mit schnellen schnelle Bearbeitungen. Sie erhalten auf Anfrage schnellstmöglich eine unverbindliche Kalkulation.