Zollabwicklung Lebensmittel und Agrar
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Wir verzollen Ihre Frische- und Trockenwaren, tierischen und pflanzlichen Produkte, verarbeiteten Lebensmittel und Getränke entlang der vollen Behördenkette. Wir koordinieren TRACES-NT-Voranmeldungen, buchen Slots an der Veterinärgrenzkontrollstelle, erstellen CHED-A/CHED-P/CHED-PP/CHED-D, prüfen Halal- und Bio-Zertifikate, klären Antidumping-Codes bei Honig, Knoblauch, Citronensäure und Reis und hinterlegen EUDR-Sorgfaltserklärungen für Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl und Rinderprodukte. Sie liefern uns die Ware-Daten, wir steuern den Behördenlauf von Emmerich am Rhein – mit Container-Anlauf über Rotterdam und Antwerpen.
Was Lebensmittel- und Agrar-Kunden bei uns bekommen
Bei Lebensmittel-Importen koordinieren wir parallel Zoll, Veterinärbehörde, Pflanzenschutz, BLE, Bio-Kontrollstelle und – bei Nahrungsergänzung – BfArM. Sie senden uns Sendungsdaten, Zertifikate und Packliste; wir buchen den BCP-Slot in Rotterdam-Maasvlakte, Antwerpen, Vlissingen oder Frankfurt-Flughafen, hinterlegen die TRACES-NT-Voranmeldung 24 Stunden vor Ankunft und erstellen das passende CHED. Sie erhalten die Freigabe-Referenz vor Eintreffen des Containers, sodass die Kühlkette ohne Standzeit weiterläuft.
Trust-Anker auf einen Blick
Typische Zoll-Szenarien Lebensmittel
- Container-Importe von tropischem Obst (Bananen, Avocado, Mango) aus Südamerika und Afrika über Antwerpen und Rotterdam – Pflanzenschutz-CHED-PP, Phytozertifikat, Kühlkette ohne Bruch.
- Tierische Produkte (Fleisch, Fisch, Milchprodukte) aus Nicht-EU – BCP-Kontrolle mit CHED-P, Veterinär-Gesundheitszeugnis, EU-zugelassene Drittlandsbetriebe.
- Lebensmittel mit Doppelnatur (zusammengesetzte Produkte, z.B. Pizzen, Convenience) – CHED-PP plus CHED-D, Tarifierung in HS 16/19/21.
- Spezialitäten und Halal-/Bio-Sortimente – Zertifikatsprüfung, Antidumping-Klärung, Mengenkontrolle bei Kontingenten.
- Wein, Spirituosen, Bier – Verbrauchsteuer (BranntwStG, BierStG), VEMAG-Anmeldung, EMCS-Versandverfahren.
- EUDR-pflichtige Rohstoffe (Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Rind, Holz, Kautschuk) – Sorgfaltserklärung mit Geokoordinaten ab 30. Dezember 2026.
TRACES NT, CHED und Grenzkontrollstellen (BCP)
Wir melden Ihre kontrollpflichtigen Sendungen in TRACES NT vor und erstellen das Common Health Entry Document mindestens 24 Stunden vor Ankunft – CHED-A für lebende Tiere, CHED-P für tierische Erzeugnisse, CHED-PP für Pflanzenprodukte, CHED-D für Lebensmittel und Futtermittel nicht-tierischen Ursprungs aus Risikoländern (Grundlage: VO (EU) 2017/625). Sie geben uns Drittlandsbetrieb, Sendungsdaten und Zertifikate; wir buchen den Slot an der designierten Grenzkontrollstelle (Rotterdam-Maasvlakte, Antwerpen, Frankfurt-Flughafen, Hamburg), stimmen die Spedition ab und beenden das T1 in ATLAS. Sie erhalten die CHED-Referenz und den BCP-Termin vor Containerankunft.
Veterinär- und Pflanzenzertifikate
- Veterinär-Gesundheitszeugnis (Health Certificate): Drittland-Veterinärbehörde, deckt EU-zugelassene Betriebe (CC-Liste) ab.
- Phytosanitär-Zertifikat (PC): Drittland-Pflanzenschutzbehörde, für Obst, Gemüse, Schnittblumen, Saatgut, Holz.
- Bio-Zertifikat nach EU-Bio-VO 2018/848: Kontrollstelle im Drittland mit EU-Anerkennung, Eintrag in TRACES.
- Halal-Zertifikat: anerkannte Prüfstellen (z.B. JAKIM Malaysia, MUI Indonesien) für den deutschen Halal-Markt.
- Konformitätsprüfung Obst und Gemüse: EU-Vermarktungsnormen, Klassifizierung Extra/I/II durch BLE oder Einfuhrkontrollen.
- GVO-Zertifikate bei Soja, Mais, Reis: Genehmigung nach VO 1829/2003 Pflicht.
Antidumping bei Honig, Knoblauch und weiteren Sortimenten
Wir prüfen Ihre Sendung gegen die geltenden Antidumping-Maßnahmen: Honig aus China (DVO 2024/1063), Knoblauch aus China (DVO 2021/2008 inkl. Verlängerung), Citronensäure aus China sowie Reis aus Kambodscha und Myanmar. Bei Lieferungen über Drittstaaten (Vietnam, Indonesien, Malaysia) verifizieren wir den Ursprung anhand realer Verarbeitungsschritte und tragen den korrekten TARIC-Zusatzcode pro Hersteller in ATLAS ein. Sie erhalten die belastbare Code-Zuordnung vor Anmeldung – bei falschem Code greift sonst der Maximalsatz, im Honig-Fall bis zu 1.500 Euro pro Tonne.
EUDR für Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl
Wir hinterlegen die EUDR-Sorgfaltserklärung (DDS) im EU-Informationssystem und verknüpfen die Erklärungsnummer mit der ATLAS-Anmeldung – für Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja und Holz inklusive Folgeprodukten (Schokolade, Kaffeegetränke, Lederprodukte). Pflicht ab 30. Dezember 2026 für große Unternehmen, ab 30. Juni 2027 für KMU (VO (EU) 2023/1115). Sie liefern uns Geokoordinaten der Anbauflächen, Lieferketten-Doku und Risikobewertung; wir identifizieren die EUDR-Pflicht pro TARIC-Position, bauen den Datenflow Geo-Koordinate → DDS → ATLAS und übergeben Ihnen die Erklärungsnummer vor Anmeldung. Ohne DDS sperrt der Zoll die Ware.
Verbrauchsteuern Wein, Bier, Spirituosen
- Branntwein- und Schaumweinsteuer: Anmeldung beim Hauptzollamt, EMCS-Versand bei Steuerlager-zu-Steuerlager.
- Biersteuer: Anmeldung beim Hauptzollamt, Plato-Berechnung.
- Tabaksteuer und Kaffeesteuer: bei einigen Produkten relevant.
- Wir kombinieren ATLAS-Einfuhr mit zeitgleicher Verbrauchsteueranmeldung und vermeiden Doppelläufe.
Stolperfallen, die wir vermeiden
- Unvollständige TRACES-Voranmeldung – Sendung wird am BCP zurückgewiesen, Container muss zurück zur Ladung oder vernichtet werden.
- Drittlandsbetrieb nicht auf der EU-Liste der zugelassenen Betriebe – Sendung ist nicht einfuhrfähig.
- Falsche Tarifierung bei zusammengesetzten Lebensmitteln – CHED-PP statt CHED-D, falsche Kontingent-Zuordnung.
- Antidumping-Code falsch – Maximum-Strafzoll bis 1.500 Euro pro Tonne Honig.
- EUDR-Erklärung fehlt – ATLAS-Sperre, Sendung darf nicht in Verkehr.