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EUDR Entwaldungsverordnung

Wir übernehmen für Sie die EUDR-Sorgfaltserklärung in TRACES NT und verknüpfen die DDS-Referenz direkt mit Ihrer ATLAS-Zollanmeldung. Sie liefern uns Lieferanten-Geo-Daten, Mengen und Erzeugerland - wir prüfen, erfassen und sorgen dafür, dass jede Sendung Holz, Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Kautschuk oder Rind ohne Stillstand am Zoll überlassen wird. Stichtag Anwendungsbeginn: 30. Dezember 2026.

Worum es geht

Wenn Sie Holz, Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Kautschuk oder Rinder (inkl. Folgeprodukte) in die EU importieren oder aus der EU exportieren, fällt die Sendung unter die EUDR. Maßgeblich ist der Cutoff 31. Dezember 2020 - Ware von danach entwaldeten Flächen ist nicht mehr verkehrsfähig. Wir erstellen für Sie das Due Diligence Statement (DDS) in TRACES NT mit den Geo-Koordinaten Ihrer Erzeugerflächen und reichen die DDS-Referenz mit Ihrer Zollanmeldung ein.

Rechtsgrundlage und Status 2026

  • Verordnung (EU) 2023/1115 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, in Kraft seit 29. Juni 2023.
  • Anwendungsbeginn nach Verschiebung: 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen, 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen.
  • Stichtag für Entwaldungsfreiheit: 31. Dezember 2020.
  • Zuständige Behörde in Deutschland: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
  • Aufhebung der Vorgängerverordnung EU-Holzhandelsverordnung 995/2010 (EUTR) zum Anwendungsbeginn der EUDR.

Erfasste Rohstoffe und Erzeugnisse

  • Holz und Holzprodukte (Anhang I der Verordnung, u.a. Bauholz, Möbel, Papier, Sperrholz).
  • Kaffee (gerostet, ungerostet, Extrakte).
  • Kakao (Bohnen, Butter, Pulver, Schokolade).
  • Soja (Bohnen, Mehl, Öl, Futtermittel).
  • Palmöl und Palmkernöl (inkl. Folgeprodukte).
  • Naturkautschuk und Kautschukprodukte (Reifen, technische Gummiwaren).
  • Rinder (lebend, Fleisch, Leder, Folgeprodukte).

Sorgfaltspflichten

Wir bereiten für Sie als Marktteilnehmer oder Händler das DDS in TRACES NT auf und reichen es vor Inverkehrbringen oder Export ein. Die drei Pflichtschritte - Informationssammlung, Risikobewertung, Risikominderung - dokumentieren wir vollständig und revisionssicher für Ihre 5-jährige Aufbewahrungspflicht.

  • Sie senden uns Erzeugnis, Menge, Erzeugerland und Geo-Daten Ihrer Lieferanten - wir bringen sie ins DDS-Format (Polygone ab 4 Hektar, sonst Punktkoordinaten in Dezimalgrad).
  • Wir dokumentieren Erzeugungszeitraum und den Nachweis, dass die Fläche nach dem 31. Dezember 2020 nicht entwaldet wurde.
  • Wir bewerten das Länderrisiko nach EU-Benchmarking (niedrig / normal / hoch) und prüfen Sekundärrisiken wie Korruption, indigene Rechte oder Konfliktlage.
  • Bei normalem oder hohem Risiko organisieren wir die Risikominderung - zusätzliche Lieferantennachweise, Audits, Zertifikatsabgleich oder Lieferantenwechsel.
  • Wir archivieren die DDS-Unterlagen revisionssicher für die EUDR-Pflichtfrist von mindestens 5 Jahren.

TRACES NT - das EU-Informationssystem

  • Wir arbeiten mit TRACES NT (Trade Control and Expert System New Technology) als zentraler Plattform für die EUDR-DDS-Einreichung.
  • Wir begleiten Ihre Registrierung als Marktteilnehmer oder Händler über die BLE als nationale Zugangsstelle.
  • Wir erfassen das DDS je Sendung, verknüpfen Geo-Koordinaten und KN-Code und reichen ein.
  • Sie erhalten von uns die DDS-Referenznummer, die wir direkt in Ihrer ATLAS-Zollanmeldung verwenden.
  • Wir stellen sicher, dass der Zoll die gültige DDS-Referenz elektronisch findet - sonst keine Überlassung in den freien Verkehr.

Vereinfachte Sorgfaltspflicht

Bei Lieferungen aus Ländern mit niedrigem Risiko reduzieren wir den Aufwand auf das Pflicht-Minimum: Informationssammlung bleibt, vertiefte Risikobewertung und -minderung entfallen, solange keine Verstoß-Hinweise vorliegen. Wir prüfen für Sie die jeweils aktuelle EU-Benchmarking-Liste und klären, ob Sie sich als Kleinst- oder Kleinunternehmen auf bereits eingereichte DDS vorgelagerter Akteure stützen können.

Integration in Zoll- und ATLAS-Prozesse

  • Wir gleichen Ihre KN-Codes gegen Anhang I der EUDR ab, damit die Tarifierung sauber zur Zollanmeldung passt und keine Pflicht übersehen wird.
  • Wir tragen die DDS-Referenz in Ihre ATLAS-Einfuhranmeldung ein - ohne gültige Referenz gibt es keine Überlassung.
  • Wir pflegen Ihre Stammdaten konsistent: Erzeugerland, Geo-Koordinaten, Zertifikate und Risikoeinstufung in einem Datensatz.
  • Wir halten Zoll-, EUDR- und ggf. CBAM-Daten synchron, damit überlappende Pflichten (z. B. bei Holzkohle oder Spezial-Stahllegierungen) nicht zu Korrekturen führen.

Sanktionen

EUDR-Verstöße können mit bis zu 4 Prozent EU-Jahresumsatz Bußgeld geahndet werden. Hinzu kommen Beschlagnahme der Ware, Einziehung von Einnahmen, Ausschluss von öffentlichen Auftragsvergaben und EU-Fördermitteln sowie temporäre Tätigkeitsverbote. Wir richten Ihre DDS-Prozesse so ein, dass die BLE im Prüffall belastbare Unterlagen vorfindet und keine Korrekturmaßnahmen oder Sendungs-Rückrufe nötig werden.

Wie wir Sie unterstützen

  • Wir screenen Ihr Importportfolio auf EUDR-Pflichtware über die KN-Codes nach Anhang I.
  • Wir registrieren Sie in TRACES NT und bauen den DDS-Workflow für Ihre Sendungen auf.
  • Wir mappen Lieferantendaten, Geo-Koordinaten und ATLAS-Anmeldung zu einem geprüften Datensatz pro Sendung.
  • Wir gleichen DDS-Referenz und Einfuhranmeldung ab, bevor die Sendung an den Zoll geht - so vermeiden wir Prüfaufträge.
  • Wir kommunizieren mit der BLE und vertreten Sie bei Prüfungen, Nachfragen und Auflagen.

Häufig gestellte Fragen

Die Verordnung (EU) 2023/1115 ist seit 29. Juni 2023 in Kraft. Anwendungsbeginn ist nach Verschiebung der 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen, der 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen. Wir empfehlen, den DDS-Workflow spätestens 3 Monate vor dem für Sie geltenden Stichtag mit uns aufzusetzen.
Sieben Rohstoffgruppen sind erfasst: Holz, Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Naturkautschuk und Rinder - inklusive Folgeprodukte wie Möbel, Schokolade, Lederwaren, Reifen oder Tierfutter. Die maßgeblichen KN-Codes stehen in Anhang I der Verordnung. Schicken Sie uns Ihre Artikelliste mit Tarifnummern - wir markieren EUDR-Pflichtware in Ihrem Sortiment.
Das Due Diligence Statement ist die elektronische Sorgfaltserklärung, die wir für Sie vor Inverkehrbringen oder Export in TRACES NT einreichen. Inhalt: Geo-Koordinaten der Erzeugerflächen, Erzeugerland, Menge, KN-Code und Bestätigung der Entwaldungsfreiheit nach dem 31. Dezember 2020. Sie erhalten von uns die DDS-Referenz für jede Sendung.
Bei Anbauflächen unter 4 Hektar reichen Punktkoordinaten in Dezimalgrad, ab 4 Hektar sind Polygone Pflicht, die die gesamte Anbaufläche abbilden. Wir prüfen die Geo-Daten Ihrer Lieferanten auf TRACES-Importfähigkeit und konvertieren sie gegebenenfalls ins erforderliche maschinenlesbare Format.
Die EU-Kommission stuft Erzeugerländer in drei Risikoklassen ein: niedrig, normal, hoch. Bei niedrigem Risiko reduziert sich Ihr Aufwand auf die vereinfachte Sorgfaltspflicht. Wir verfolgen die Aktualisierungen der Liste laufend und schalten Ihre DDS-Workflows bei Statuswechsel automatisch um.
Ohne gültige DDS-Referenz verweigert der Zoll die Überlassung in den freien Verkehr bzw. die Ausfuhr - die Sendung bleibt unter zollamtlicher Überwachung. Bußgelder bis 4 Prozent EU-Jahresumsatz sind möglich. Wir reichen die DDS-Referenz vorab ein und gleichen sie mit Ihrer ATLAS-Anmeldung ab, damit Ihre Sendung nicht stehenbleibt.
EUDR und CBAM sind zwei getrennte Compliance-Regime mit eigenen Warenlisten: CBAM bepreist CO2-Emissionen, EUDR adressiert Entwaldungsfreiheit. Bei einzelnen Produkten (z. B. Holzkohle, bestimmte Eisen-/Stahllegierungen) überlappen sich die Pflichten. Wir prüfen Ihre Sendungen auf beide Regime parallel und steuern die jeweils richtigen Erklärungen aus.