Zollabwicklung Chemieindustrie
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Wir verzollen Ihre Vorprodukte, Spezialchemikalien und Gefahrgüter aus Emmerich am Rhein. Wir verzahnen ATLAS-Einfuhr und ATLAS-Ausfuhr mit REACH-Registrierung, CLP-Kennzeichnung, ADR/IMDG/IATA-Beförderungspapier, EU-Dual-Use-VO 2021/821, Drogenausgangsstoffe-VO und CBAM bei anorganischen Grundchemikalien. Wir beenden T1 ab Rotterdam, Antwerpen und Vlissingen.
Was Chemie-Kunden bei uns bekommen
Wir bedienen für Ihre Chemie-Sendung mehrere Rechtsgebiete in einer Anmeldung. Beispiel Schwefelsäure aus China: Wir tarifieren in HS-Kapitel 28, prüfen Ihren REACH-Registrierungsstatus (Only Representative im Drittland?), kontrollieren die CLP-Etiketten, klassifizieren nach IMDG-Code (Klasse 8 ätzender Stoff) und screenen auf Drogenausgangsstoff-Relevanz. Wir fahren die Sendung mit Pre-Clearance, ICS2-konformer ENS-Datenqualität und einem festen Eskalationspfad zum Hauptzollamt durch – damit Ihr Container nicht im Hafen festsitzt.
Trust-Anker auf einen Blick
Typische Zoll-Szenarien Chemie
- Wir verzollen Ihre Vorprodukte aus Asien (Lösemittel, anorganische Säuren, Pigmente) in Tankcontainer oder IBCs über NL/BE-Häfen.
- Wir exportieren Ihre Fertigchemikalien und Spezialprodukte in regulierte Märkte (USA-EPA, REACH-äquivalente Systeme in UK und Schweiz).
- Wir wickeln Transit gefährlicher Güter durch die EU mit T1 und ADR-Beförderungspapier am Straßentransport ab.
- Wir koordinieren bei Drogenausgangsstoffen (Acetanhydrid, Kaliumpermanganat, rotem Phosphor) die Erlaubnis nach VO (EG) 273/2004 mit dem BLE.
- Wir verzollen CBAM-pflichtige Einfuhren: Wasserstoff, Ammoniak, Salpeter- und Salpetersäure sowie weitere anorganische Grundchemikalien.
- Wir richten aktive Veredelung für Ihre Lohnsynthese ein: Drittlandsvorprodukt rein, EU-Wirkstoff raus.
REACH und die Importeursrolle
Wenn Sie Stoffe über 1 Tonne pro Jahr in die EU einführen, sind Sie nach REACH-VO 1907/2006 registrierungspflichtig. Hat Ihr Drittland-Hersteller einen Only Representative in der EU bestellt, sind Sie als nachgeschalteter Anwender von der Eigen-Registrierung entbunden. Wir gleichen vor jeder Einfuhr die REACH-Position des Stoffs gegen die ECHA-Datenbank ab, prüfen die Registrierungsnummer Ihres Lieferanten und kontrollieren das Sicherheitsdatenblatt (SDB) gegen REACH-Anhang II. Fehlt eine Registrierung, melden wir nicht an – wir lassen Sie nicht in Bußgelder und Marktverbote laufen.
CLP-Kennzeichnung und Verpackung
Wir prüfen Ihre CLP-Kennzeichnung (VO 1272/2008) auf GHS-Symbole, H- und P-Sätze sowie Signalwörter und gleichen sie gegen die ATLAS-Anmeldung ab. Bei Weiterversand in andere EU-Staaten verlangt CLP Etiketten in der jeweiligen Landessprache – bei Lieferketten aus Asien fehlt das oft. Wir flaggen Lücken vor der Einfuhr, damit Sie keine Re-Etikettierung am Lager bezahlen.
Gefahrgut: ADR, IMDG, IATA
- Wir verzollen ADR-Sendungen (Straße, Schiene RID) mit UN-Nummer, Klasse, Verpackungsgruppe und Beförderungspapier und stimmen mit Ihrem Gefahrgutbeauftragten ab.
- Wir bearbeiten IMDG-Sendungen (See) inklusive Stowage-Code, IMDG-Beförderungspapier, Container-Packing-Certificate und Segregation Rules.
- Wir wickeln IATA-DGR-Luftfracht ab: UN-Nummer mit Y-Präfix bei Passagier-Cargo, Shipper Declaration, Operator Variations einzelner Airlines.
- Wir kontrollieren Ihre Beförderungspapiere vor Verladung und vermeiden Annahmeverweigerung am Hafen oder Flughafen.
Vorläuferstoffe (Drogenausgangsstoffe)
Wir koordinieren mit dem BLE und der Generalzolldirektion die Erlaubnis und Pre-Notification nach VO (EG) 273/2004 und (EG) 111/2005 für Drogenausgangsstoffe wie Acetanhydrid, Pseudoephedrin, Kaliumpermanganat, Phenylessigsäure und weitere. Bei Einfuhren aus China, Indien oder Mexiko prüfen wir vorab Stoffliste, Lieferant und Endverwendung. Bei Auffälligkeiten in Ihrer Lieferkette stoppen wir die Sendung, bevor sie ankommt – wir wollen weder BtMG-Ermittlung noch Beschlagnahme bei Ihnen oder uns.
CBAM bei anorganischen Grundchemikalien
Wir prüfen Ihre Tarifpositionen gegen Anhang I CBAM-VO 2023/956 – Wasserstoff (HS 2804.10), Ammoniak (2814), Salpetersäure (2808) und Düngemittel im HS-Kapitel 31 sind erfasst. Wir reichen für Sie die Quartalsberichte im Übergangszeitraum ein, melden Sie ab 2026 für CBAM-Zertifikate an und fordern die eingebetteten Emissionen (CO₂-Äquivalent pro Tonne) bei Ihrem Drittland-Hersteller an. Wenn der Hersteller nicht liefert, setzen wir die EU-Standardwerte als Fallback an.
Dual-Use und Sanktionen
Wir gleichen Ihre Stoffe gegen Anhang I der EU-Dual-Use-VO 2021/821 ab – CWC-relevante Stoffe (Chemiewaffenübereinkommen) und Spezialschmierstoffe für Hochpräzisionsanwendungen sind dort gelistet. Sprengstoff-Vorläufer wie Wasserstoffperoxid > 35 Prozent fallen unter die EU-Vorläuferstoff-VO 2019/1148 (Anhang I) mit eigener Genehmigungs- und Meldepflicht – wir behandeln das separat. Wir holen für Sie die BAFA-Genehmigung ein, führen die Endverwendungs-Prüfung durch und screenen Lieferanten, UBO und Bank gegen die EU-Sanktionslisten (Russland, Iran, Belarus, Syrien). Die Prüfkette dokumentieren wir lückenlos zu Ihrer Akte.
Stolperfallen, die wir vermeiden
- Einfuhr ohne REACH-Registrierungsnachweis: Wir verhindern Marktverbot und Bußgeld der REACH-Vollzugsbehörde, indem wir vorab gegen die ECHA-Datenbank prüfen.
- Falsche Verpackungsgruppe in IMDG: Wir kontrollieren das Beförderungspapier vor Verladung, damit die Reederei am Hafen nicht abweist und keine Standgelder anfallen.
- Drogenausgangsstoff ohne Pre-Notification: Wir koordinieren Erlaubnis und Vorab-Mitteilung, bevor die Sendung läuft – das spart Beschlagnahme und BtMG-Ermittlung.
- CBAM-Quartalsbericht versäumt: Wir reichen Ihre Berichte fristgerecht ein und vermeiden Bußgelder von mindestens 100 EUR pro nicht abgegebene Tonne CO₂-Äquivalent (Art. 26 VO 2023/956).
- Etikett auf Englisch statt Landessprache: Wir flaggen das vor der Einfuhr, damit Sie keine Re-Etikettierung beim Empfänger und keinen Vertragskonflikt haben.