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Zollabwicklung Textil und Bekleidung

Wir verzollen für Sie Bekleidung, Schuhe, Heimtextilien und technische Textilien aus Bangladesch, Pakistan, China, Vietnam, Türkei und Marokko – tarifscharf in HS 50-64. Wir prüfen Antidumping-Codes bei Garnen und Geweben aus China, sichern Präferenzen über GSP+, EBA und EU-FTA, stoppen Plagiat-Verdacht vor Beschlagnahme, kontrollieren REACH-Anhang-XVII-Grenzen und liefern Lieferkettendaten für LkSG und CSDDD. Sie senden uns Rechnung, Packliste und Ursprungserklärung – wir holen Ihren Container per T1 ab Rotterdam oder Antwerpen nach Emmerich am Rhein.

OEAAEO-zertifiziert
jahrzehntelangBranchen-Erfahrung
EU+NL/BE/DE Zugang

Was Textil- und Mode-Kunden bei uns bekommen

Wir tarifieren Ihre Textilsendung nicht pauschal in HS 50-64, sondern entscheiden pro Position über Materialzusammensetzung, Verarbeitungsschritt, Verwendungszweck und Konfektion. Wir nutzen die EBA-Zollfreiheit für T-Shirts aus Bangladesch und sortieren dieselbe Sendung aus China korrekt unter Drittlandzoll ein. Wir setzen den Hersteller-spezifischen TARIC-Zusatzcode bei Antidumping-Waren wie hochfesten Polyestergarnen aus China – damit Sie nicht den Satz für alle übrigen Unternehmen zahlen. Wir machen die Tarif- und Präferenzarbeit vor der Einfuhr, damit Ihr Container nicht am Hafen festsitzt und keine Nacherhebung drei Jahre später zuschlägt.

Trust-Anker auf einen Blick

Origin
Präferenz EU-FTA geprüft
Anti-Forced-Labor
Lieferketten-Compliance
AEO-C
Zertifizierter Wirtschaftsbeteiligter

Typische Zoll-Szenarien Textil

  • Wir wickeln Masseneinfuhren Bekleidung aus Asien ab (Bangladesch unter EBA, Pakistan unter GSP+, Vietnam unter EVFTA, China im Drittlandzoll) – T1 ab Rotterdam und Antwerpen nach Emmerich, ATLAS-Massenanmeldung pro Container.
  • Wir setzen für Schuhe aus China und Vietnam den Hersteller-spezifischen TARIC-Zusatzcode und prüfen Materialgruppen Leder/Kunststoff – inklusive Antidumping-Historie (die letzten Maßnahmen gegen Lederschuhe aus China und Vietnam sind 2022 ausgelaufen).
  • Wir tarifieren Heimtextilien (Bettwäsche, Handtücher, Vorhänge) aus China und Pakistan und prüfen im TARIC die am Einfuhrtag geltenden Maßnahmen.
  • Wir tarifieren technische Textilien (Vliesstoffe, Geotextilien, Filtermedien) sauber in HS 56-59 – wichtig wegen der hohen Wertdichte.
  • Wir prüfen bei Lederwaren und Schuhen mit Naturkautschuk-Sohlen die EUDR-Berührung über Kautschuk und Holzderivate (Viskose).
  • Wir verzollen E-Commerce-B2C-Mode (Shein, Temu, Asos) per Container-Bulk in Fulfillment-Center oder per Cross-Border-Direct mit ICS2-Daten – seit Juli 2026 ohne 150-Euro-Zollfreigrenze.

Antidumping bei Stoffen, Bettwäsche und Schuhen

Wir kennen die geltenden EU-Antidumping-Maßnahmen gegen chinesische Textil- und Faserprodukte, etwa auf hochfeste Garne aus Polyester (DVO (EU) 2023/934) und auf gewebte und genähte Erzeugnisse aus Glasfasern (Antidumpingzoll DVO (EU) 2026/1203, Ausgleichszoll DVO (EU) 2026/1928). Für Polyester-Stapelfasern, Bettwäsche und Schuhe aus China sind im TARIC derzeit (Stand Oktober 2026) keine Antidumpingzölle hinterlegt; die letzten Maßnahmen gegen Schuhe mit Oberteil aus Leder aus China und Vietnam sind 2022 ausgelaufen. Wir prüfen vor der Einfuhr die TARIC-Liste, lesen den Verordnungstext für die exakt erfasste TARIC-Untergruppe und setzen den Hersteller-spezifischen TARIC-Zusatzcode. Bei Verlagerungen nach Vietnam oder Marokko prüfen wir die Ursprungssubstanz – nicht nur das ‚Made in‘-Etikett.

Präferenzen GSP+ und EU-FTA

Wir nutzen für Sie das EU-Allgemeine Präferenzsystem (Verordnung 978/2012): GSP+ mit zollfreiem oder reduziertem Zugang für Bekleidung und Textilien aus Pakistan, Sri Lanka, Mongolei, Bolivien, Cabo Verde, Kirgistan, Philippinen und Usbekistan, die EBA-Regelung für Bangladesch und andere am wenigsten entwickelte Länder. Wir prüfen die strengen Ursprungsregeln – für Bekleidung aus GSP+-Ländern Weben oder Stricken plus Konfektion im Präferenzland, für EBA-Länder genügt die Konfektion aus eingeführtem Gewebe – über REX-Ursprungserklärungen, Lieferantenerklärungen und produktionstechnische Plausibilität. Sie senden uns die REX-Erklärung Ihres Lieferanten, wir prüfen sie vor der Einfuhr und sichern die Präferenz. Bei EU-FTA mit Vietnam (EVFTA), Singapur, UK und Kanada bauen wir die gleiche Doku-Kontrolle, damit eine spätere Aberkennung Sie nicht trifft.

Markenrechtsprüfung und Plagiat-Verdacht

Wir kennen VO (EU) 608/2013: Der Zoll kann bei Verdacht auf Marken- oder Designrechtsverletzung Sendungen stoppen, dem Rechteinhaber melden und beschlagnahmen. Wir prüfen vor der Einfuhr, ob Sie als Importeur Lizenznehmer sind, ob die Markennutzung autorisiert ist und ob Ihr Lieferant zentrale Markenfreigaben dokumentiert hat – auch bei No-Name-Sortimenten mit Logo-Ähnlichkeiten und bei Aktionswaren mit angeblichen Lizenzen. Sie senden uns Lizenzvertrag und Markenfreigabe, wir hinterlegen sie für die Anmeldung. Bei Eskalation begleiten wir Sie im Verfahren bei der Generalzolldirektion und im Streitfall an der Schnittstelle zum Markenanwalt.

REACH-Anhang XVII und Schwermetalle

  • Wir kontrollieren Anhang XVII Einträge 51 und 52 (Phthalate in weichmacherhaltigem Material, unter anderem in Spielzeug und Babyartikeln).
  • Wir prüfen Eintrag 43 (Azofarbstoffe mit krebserzeugenden aromatischen Aminen, in Textilien und Leder verboten).
  • Wir prüfen Eintrag 47 (Chrom VI in Lederprodukten).
  • Wir prüfen Eintrag 50 (PAK in Kunststoff- und Gummiteilen von Bekleidung).
  • Wir prüfen die POP-Verordnung 2019/1021 (PFOS, PFOA in Outdoor- und Funktionstextilien).
  • Wir prüfen Lieferanten-SDS und Prüfberichte auf REACH-konforme Aussagen – Sie senden uns die Doku, wir stoppen Importe ohne saubere Werte vor dem Inverkehrbringen.

BCI, Lieferketten und LkSG/CSDDD

Wir kennen Better Cotton Initiative (BCI), Global Organic Textile Standard (GOTS), Fairtrade und vergleichbare Standards – privatrechtlich, aber faktisch Voraussetzung für den Zugang zu deutschen Vertikalketten. Wir wissen, wo sich diese mit den Doku-Anforderungen aus LkSG (ab 1.000 Beschäftigten im Inland) und der CSDDD (anzuwenden ab 26. Juli 2029) decken. Sie erhalten von uns je TARIC-Position und Drittlandsbetrieb die Importstatistik mit Ursprung, Lieferant, Mengen und Werten – als Datengrundlage für Ihre Risikobewertung und Berichtspflicht.

Stolperfallen, die wir vermeiden

  • Wir vermeiden Untertarifierung als ‚andere Bekleidung‘ – sonst Nacherhebung mit Zoll- und EUSt-Differenz drei Jahre rückwirkend.
  • Wir prüfen die Ursprungssubstanz nach den APS-Ursprungsregeln (für GSP+ Weben oder Stricken plus Konfektion) – ohne diesen Nachweis Aberkennung bei der Nachprüfung.
  • Wir setzen den richtigen Antidumping-Code – sonst gilt der Satz für alle übrigen Unternehmen statt des Hersteller-spezifischen Satzes.
  • Wir hinterlegen den Lizenznachweis vor Anmeldung – sonst Beschlagnahme und Vernichtung auf Ihre Kosten.
  • Wir blockieren Sendungen mit REACH-Verstoß bei Azofarbstoffen oder PFAS vor der Überlassung – sonst drohen Marktverbot, Rückruf und Schadenersatz.

Häufig gestellte Fragen

Wir prüfen zuerst, ob Ihr Lieferant im REX-System registriert ist (in allen APS-Ländern nach Ablauf der Übergangsfristen 2020 Pflicht, sobald der Wert der Ursprungswaren einer Sendung 6.000 Euro übersteigt) und ob die Erklärung zum Ursprung mit gültiger REX-Nummer auf der Rechnung steht. Danach prüfen wir die Ursprungssubstanz: Für Pakistan (GSP+) müssen Weben oder Stricken und Konfektion im Präferenzland stattfinden – bei reinem Cut-and-Sew-Modell mit Stoffeinkauf aus China hält die Präferenz nicht. Für Bangladesch (EBA) genügt die Konfektion aus eingeführtem Gewebe. Wir flaggen Risiken vor der Einfuhr und sichern Sie gegen die spätere Aberkennung ab.
Wir prüfen das pro Ware und Hersteller. Für Polyester-Stapelfasern aus China (KN 5503 20 00) ist im TARIC derzeit (Stand Oktober 2026) kein Antidumpingzoll hinterlegt. Hochfeste Garne aus Polyester aus China unterliegen dagegen einem Antidumpingzoll (DVO (EU) 2023/934) von 9,7 bis 23,7 Prozent je nach Hersteller. Wir setzen den Hersteller-spezifischen TARIC-Zusatzcode für kooperierende Hersteller und unterscheiden ihn vom Code für ‚alle übrigen Unternehmen‘. Sie senden uns die Hersteller-Identifikation, wir hinterlegen den richtigen Code – sonst löst das Fehlen automatisch den Satz für alle übrigen Unternehmen aus.
Wir prüfen den Ursprung anhand der Stückliste (BOM): Werden Schaft, Sohle und Verbindung tatsächlich in Vietnam gefertigt oder findet nur die Endmontage dort statt? Vietnam ist ein häufiges Verlagerungsland für chinesische Schuhproduktion, und EU-Ursprungsregeln verlangen ‚wesentliche Verarbeitung‘ – reines Zusammensetzen aus chinesischen Schäften und Sohlen reicht nicht. Bei Umgehungsverdacht prüfen wir Lieferantenakte, Produktionsfotos und Werkszertifikate, bevor wir die Präferenz beantragen.
Wir hinterlegen für jede marken- oder logohaltige Sendung den Lizenznachweis vorab. Wir prüfen bei No-Name-Sortimenten mit ‚ähnlichen‘ Logos vor Bestellung das Designrecht. Bei Eskalation am Hafen arbeiten wir direkt mit dem Rechteinhaber – mit vorgelegtem Vertriebsvertrag stoppen manche Inhaber die Beschlagnahme. Sie senden uns Lizenz und Vertriebsvertrag, wir begleiten den Prozess bis zur Überlassung.
Wir verlangen von Ihrem Lieferanten Prüfberichte aus akkreditiertem Labor (EU oder Asien) zu den relevanten Stoffen und gleichen die Werte aus dem Sicherheitsdatenblatt mit den Anhang-XVII-Grenzwerten ab. Anhang XVII listet für Textilien unter anderem verbotene Azofarbstoffe (Eintrag 43), Phthalate für Kleinkindbekleidung, PFAS, NPE, Cadmium und Chrom VI in Leder. Sie senden uns Prüfberichte und SDS, wir prüfen vor der Anmeldung – bei Verstoß kein Inverkehrbringen, die Sendung wird zurückverladen oder vernichtet.
Ja. Wir verzollen Container-Bulk in Ihre Fulfillment-Center oder bedienen Cross-Border-Direct mit IOSS und ICS2-Daten. Seit 1. Juli 2026 ist die 150-Euro-Zollfreigrenze entfallen; übergangsweise gilt bis 1. Juli 2028 ein Zoll von 3 Euro pro Ware in Sendungen bis 150 Euro (VO (EU) 2026/382) – wir stellen Ihre Prozesse darauf um. Auch in diesem Segment prüfen wir im TARIC die am Einfuhrtag geltenden Antidumping-Maßnahmen.
Wir rechnen pro Container oder pro Anmeldung pauschal ab, mit transparenten Aufschlägen für GSP+-Prüfung, Antidumping-Code-Recherche, REACH-Audit und Marken-Eskalation. Für Saison-Importeure mit hohem Volumen vereinbaren wir Pauschalen mit schnellen schnelle Bearbeitungen. Sie erhalten auf Anfrage schnellstmöglich eine unverbindliche Kalkulation.