Zollabwicklung Textil und Bekleidung
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Wir verzollen für Sie Bekleidung, Schuhe, Heimtextilien und technische Textilien aus Bangladesch, Pakistan, China, Vietnam, Türkei und Marokko – tarifscharf in HS 50-64. Wir prüfen Antidumping-Codes bei Garnen und Geweben aus China, sichern Präferenzen über GSP+, EBA und EU-FTA, stoppen Plagiat-Verdacht vor Beschlagnahme, kontrollieren REACH-Anhang-XVII-Grenzen und liefern Lieferkettendaten für LkSG und CSDDD. Sie senden uns Rechnung, Packliste und Ursprungserklärung – wir holen Ihren Container per T1 ab Rotterdam oder Antwerpen nach Emmerich am Rhein.
Was Textil- und Mode-Kunden bei uns bekommen
Wir tarifieren Ihre Textilsendung nicht pauschal in HS 50-64, sondern entscheiden pro Position über Materialzusammensetzung, Verarbeitungsschritt, Verwendungszweck und Konfektion. Wir nutzen die EBA-Zollfreiheit für T-Shirts aus Bangladesch und sortieren dieselbe Sendung aus China korrekt unter Drittlandzoll ein. Wir setzen den Hersteller-spezifischen TARIC-Zusatzcode bei Antidumping-Waren wie hochfesten Polyestergarnen aus China – damit Sie nicht den Satz für alle übrigen Unternehmen zahlen. Wir machen die Tarif- und Präferenzarbeit vor der Einfuhr, damit Ihr Container nicht am Hafen festsitzt und keine Nacherhebung drei Jahre später zuschlägt.
Trust-Anker auf einen Blick
Typische Zoll-Szenarien Textil
- Wir wickeln Masseneinfuhren Bekleidung aus Asien ab (Bangladesch unter EBA, Pakistan unter GSP+, Vietnam unter EVFTA, China im Drittlandzoll) – T1 ab Rotterdam und Antwerpen nach Emmerich, ATLAS-Massenanmeldung pro Container.
- Wir setzen für Schuhe aus China und Vietnam den Hersteller-spezifischen TARIC-Zusatzcode und prüfen Materialgruppen Leder/Kunststoff – inklusive Antidumping-Historie (die letzten Maßnahmen gegen Lederschuhe aus China und Vietnam sind 2022 ausgelaufen).
- Wir tarifieren Heimtextilien (Bettwäsche, Handtücher, Vorhänge) aus China und Pakistan und prüfen im TARIC die am Einfuhrtag geltenden Maßnahmen.
- Wir tarifieren technische Textilien (Vliesstoffe, Geotextilien, Filtermedien) sauber in HS 56-59 – wichtig wegen der hohen Wertdichte.
- Wir prüfen bei Lederwaren und Schuhen mit Naturkautschuk-Sohlen die EUDR-Berührung über Kautschuk und Holzderivate (Viskose).
- Wir verzollen E-Commerce-B2C-Mode (Shein, Temu, Asos) per Container-Bulk in Fulfillment-Center oder per Cross-Border-Direct mit ICS2-Daten – seit Juli 2026 ohne 150-Euro-Zollfreigrenze.
Antidumping bei Stoffen, Bettwäsche und Schuhen
Wir kennen die geltenden EU-Antidumping-Maßnahmen gegen chinesische Textil- und Faserprodukte, etwa auf hochfeste Garne aus Polyester (DVO (EU) 2023/934) und auf gewebte und genähte Erzeugnisse aus Glasfasern (Antidumpingzoll DVO (EU) 2026/1203, Ausgleichszoll DVO (EU) 2026/1928). Für Polyester-Stapelfasern, Bettwäsche und Schuhe aus China sind im TARIC derzeit (Stand Oktober 2026) keine Antidumpingzölle hinterlegt; die letzten Maßnahmen gegen Schuhe mit Oberteil aus Leder aus China und Vietnam sind 2022 ausgelaufen. Wir prüfen vor der Einfuhr die TARIC-Liste, lesen den Verordnungstext für die exakt erfasste TARIC-Untergruppe und setzen den Hersteller-spezifischen TARIC-Zusatzcode. Bei Verlagerungen nach Vietnam oder Marokko prüfen wir die Ursprungssubstanz – nicht nur das ‚Made in‘-Etikett.
Präferenzen GSP+ und EU-FTA
Wir nutzen für Sie das EU-Allgemeine Präferenzsystem (Verordnung 978/2012): GSP+ mit zollfreiem oder reduziertem Zugang für Bekleidung und Textilien aus Pakistan, Sri Lanka, Mongolei, Bolivien, Cabo Verde, Kirgistan, Philippinen und Usbekistan, die EBA-Regelung für Bangladesch und andere am wenigsten entwickelte Länder. Wir prüfen die strengen Ursprungsregeln – für Bekleidung aus GSP+-Ländern Weben oder Stricken plus Konfektion im Präferenzland, für EBA-Länder genügt die Konfektion aus eingeführtem Gewebe – über REX-Ursprungserklärungen, Lieferantenerklärungen und produktionstechnische Plausibilität. Sie senden uns die REX-Erklärung Ihres Lieferanten, wir prüfen sie vor der Einfuhr und sichern die Präferenz. Bei EU-FTA mit Vietnam (EVFTA), Singapur, UK und Kanada bauen wir die gleiche Doku-Kontrolle, damit eine spätere Aberkennung Sie nicht trifft.
Markenrechtsprüfung und Plagiat-Verdacht
Wir kennen VO (EU) 608/2013: Der Zoll kann bei Verdacht auf Marken- oder Designrechtsverletzung Sendungen stoppen, dem Rechteinhaber melden und beschlagnahmen. Wir prüfen vor der Einfuhr, ob Sie als Importeur Lizenznehmer sind, ob die Markennutzung autorisiert ist und ob Ihr Lieferant zentrale Markenfreigaben dokumentiert hat – auch bei No-Name-Sortimenten mit Logo-Ähnlichkeiten und bei Aktionswaren mit angeblichen Lizenzen. Sie senden uns Lizenzvertrag und Markenfreigabe, wir hinterlegen sie für die Anmeldung. Bei Eskalation begleiten wir Sie im Verfahren bei der Generalzolldirektion und im Streitfall an der Schnittstelle zum Markenanwalt.
REACH-Anhang XVII und Schwermetalle
- Wir kontrollieren Anhang XVII Einträge 51 und 52 (Phthalate in weichmacherhaltigem Material, unter anderem in Spielzeug und Babyartikeln).
- Wir prüfen Eintrag 43 (Azofarbstoffe mit krebserzeugenden aromatischen Aminen, in Textilien und Leder verboten).
- Wir prüfen Eintrag 47 (Chrom VI in Lederprodukten).
- Wir prüfen Eintrag 50 (PAK in Kunststoff- und Gummiteilen von Bekleidung).
- Wir prüfen die POP-Verordnung 2019/1021 (PFOS, PFOA in Outdoor- und Funktionstextilien).
- Wir prüfen Lieferanten-SDS und Prüfberichte auf REACH-konforme Aussagen – Sie senden uns die Doku, wir stoppen Importe ohne saubere Werte vor dem Inverkehrbringen.
BCI, Lieferketten und LkSG/CSDDD
Wir kennen Better Cotton Initiative (BCI), Global Organic Textile Standard (GOTS), Fairtrade und vergleichbare Standards – privatrechtlich, aber faktisch Voraussetzung für den Zugang zu deutschen Vertikalketten. Wir wissen, wo sich diese mit den Doku-Anforderungen aus LkSG (ab 1.000 Beschäftigten im Inland) und der CSDDD (anzuwenden ab 26. Juli 2029) decken. Sie erhalten von uns je TARIC-Position und Drittlandsbetrieb die Importstatistik mit Ursprung, Lieferant, Mengen und Werten – als Datengrundlage für Ihre Risikobewertung und Berichtspflicht.
Stolperfallen, die wir vermeiden
- Wir vermeiden Untertarifierung als ‚andere Bekleidung‘ – sonst Nacherhebung mit Zoll- und EUSt-Differenz drei Jahre rückwirkend.
- Wir prüfen die Ursprungssubstanz nach den APS-Ursprungsregeln (für GSP+ Weben oder Stricken plus Konfektion) – ohne diesen Nachweis Aberkennung bei der Nachprüfung.
- Wir setzen den richtigen Antidumping-Code – sonst gilt der Satz für alle übrigen Unternehmen statt des Hersteller-spezifischen Satzes.
- Wir hinterlegen den Lizenznachweis vor Anmeldung – sonst Beschlagnahme und Vernichtung auf Ihre Kosten.
- Wir blockieren Sendungen mit REACH-Verstoß bei Azofarbstoffen oder PFAS vor der Überlassung – sonst drohen Marktverbot, Rückruf und Schadenersatz.