DDG und Lieferkettengesetz LkSG
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Wir liefern Ihrem Compliance-Team den zoll-relevanten Datenstrang für LkSG-Berichte: strukturierte Lieferanten-, Ursprungs- und Routendaten aus jeder Einfuhrabwicklung. Sie senden uns Lieferantenliste plus Risikoländer-Liste – Sie erhalten ein konsistentes Mapping Lieferant–Land–Warengruppe für Ihre Risikoanalyse und den BAFA-Bericht. Das DDG (Digitale-Dienste-Gesetz, in Kraft seit 14. Mai 2024) ist eine separate Regelung für digitale Diensteanbieter; wir ordnen den Bezug auf dieser Seite ein.
Worum es geht
Auf dieser Seite trennen wir zwei Regelwerke, die oft verwechselt werden: LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, ab 1.000 Beschäftigten) und DDG (Digitale-Dienste-Gesetz, für digitale Diensteanbieter). Für unsere Kunden ist primär das LkSG relevant – und auch dort sind wir nicht der Adressat, sondern der Datenlieferant. Wir koordinieren mit Ihrem Compliance-Team den zoll-seitigen Input: Lieferantenstammdaten, Ursprungsländer, Transitländer, Warengruppen aus Ihren Einfuhren. Den DDG-Teil führen wir nur zur Abgrenzung auf, weil wir in Mandantengesprächen regelmäßig die Frage hören.
LkSG - Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
- LkSG vom 16. Juli 2021, in Kraft seit 1. Januar 2023.
- Zunächst für Unternehmen mit Sitz in Deutschland ab 3.000 Beschäftigten.
- Seit 1. Januar 2024 für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigten.
- Erfasst auch deutsche Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen ab den jeweiligen Schwellen.
- Aufsichtsbehörde: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Zentrale Pflichten nach LkSG
- Einrichtung eines Risikomanagementsystems zur Identifikation, Prävention, Beendigung und Minimierung von Risiken.
- Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit (z.B. Menschenrechtsbeauftragte/r).
- Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen entlang der Lieferkette – mindestens jährlich und anlassbezogen.
- Abgabe einer grundsatzbezogenen Erklärung zur Menschenrechtsstrategie.
- Verankerung von Präventionsmaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern.
- Beschwerdeverfahren für Betroffene mit klaren Zuständigkeiten und Vertraulichkeit.
- Dokumentations- und Berichtspflicht: jährlicher LkSG-Bericht an BAFA, Veröffentlichung auf der Unternehmenswebsite.
- Bei begründetem Anlass: Risikoanalyse auch bei mittelbaren Zulieferern.
Geschützte Rechtspositionen nach LkSG
- Verbot von Kinderarbeit (Mindestalter, Verbot schlimmster Formen).
- Verbot von Zwangs- und Sklavenarbeit.
- Verbot von Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.
- Recht auf Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungen.
- Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns.
- Verbot der Missachtung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
- Schutz vor widerrechtlicher Landnahme.
- Verbot bestimmter umweltbezogener Risiken (Quecksilber-Übereinkommen, POPs-Übereinkommen, Basler-Übereinkommen).
Sanktionen nach LkSG
Sanktionsrahmen für Ihr Compliance-Team zur Einordnung: bis zu 800.000 EUR pro Einzelfall, bei Jahresumsatz über 400 Mio. EUR bis zu 2 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes; zusätzlich Ausschluss von öffentlicher Auftragsvergabe bis zu drei Jahre. Die BAFA hat Prüfbefugnisse und kann Maßnahmen anordnen. Wir liefern den BAFA-Bericht-Input für Zollabwicklung – die rechtliche Bewertung und Einreichung verbleibt bei Ihnen bzw. Ihrem Rechtsbeistand.
DDG - Digitale-Dienste-Gesetz
- DDG vom 6. Mai 2024, in Kraft seit 14. Mai 2024.
- Setzt den EU-Digital Services Act (DSA, Verordnung (EU) 2022/2065) auf nationaler Ebene um und ergänzt diesen.
- Ersetzt weitgehend das Telemediengesetz (TMG) für Sorgfaltspflichten digitaler Dienste; Datenschutz-Vorgaben des TMG sind in das TTDSG integriert worden.
- Adressaten: Anbieter von Vermittlungsdiensten, Hosting-Diensten, Online-Plattformen und Suchmaschinen.
- Zuständige Behörde: Bundeszentrale für digitale Dienste bei der Bundesnetzagentur (Digital Services Coordinator).
Pflichten nach DDG
- Transparenzanforderungen: AGB, Moderationsentscheidungen, Werbepraktiken klar offenlegen.
- Notice-and-Action-Verfahren: Mechanismen zum Melden rechtswidriger Inhalte.
- Pflicht zu klaren AGB und nutzerfreundlicher Beschwerde- und Streitbeilegungsmöglichkeit.
- Sorgfaltspflichten je nach Diensttyp gestaffelt; sehr große Plattformen und Suchmaschinen (VLOPs/VLOSEs) haben verschärfte Pflichten direkt aus dem DSA.
- Berichtspflichten an die zuständige Behörde.
Verbindung zu Zoll- und Logistikprozessen
Wir sind nicht Adressat des LkSG – aber wir sitzen an der Datenquelle: jede Einfuhrabwicklung erzeugt strukturierte Informationen zu Lieferant, Ursprungsland, Transitländern, Warengruppe und Menge. Genau das, was Ihre Risikoanalyse braucht. Wir bereiten diese Daten so auf, dass Ihr Compliance-Team sie direkt in Ihr Risikomanagementsystem übernehmen kann – pro Sendung, pro Lieferant, pro Quartal. Sie definieren die Risikoindikatoren, wir liefern die Zoll-seitigen Felder dazu.
Wie wir Sie unterstützen
- Bereitstellung strukturierter Lieferanten- und Routendaten aus Zollprozessen für LkSG-Risikoanalysen.
- Anpassung von Checklisten und Einfuhr-/Ausfuhrprozessen, um zusätzliche Compliance-Hinweise (Hochrisikoländer, kritische Warengruppen) zu erfassen.
- Zusammenarbeit mit Compliance-Teams unserer Kunden zur Verknüpfung von Zoll- und LkSG-Daten.
- Schnittstelle zwischen Zollsystemen und Lieferketten-Compliance-Tools (z.B. Mapping Lieferant – Land – Risikoindikator).
- Hinweise auf neue oder geänderte Risikoindikatoren aus der EU-Sanktions- und Außenwirtschaftsperspektive.