Zollabwicklung Maschinen- und Anlagenbau
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Wir verzollen Werkzeugmaschinen, Anlagenkomponenten, Ersatzteile und Inbetriebnahme-Equipment für Maschinen- und Anlagenbauer. Sie senden uns Anlagenliste, technische Doku und CE-Unterlagen, wir übernehmen Einfuhr, Ausfuhr, Transit, ATA-Carnet für Messen und Service-Einsätze, aktive Veredelung bei Reparaturen aus Drittstaaten, Dual-Use-Prüfung und CBAM-Schnittstelle. Wir arbeiten konform zur Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und zur ab 20. Januar 2027 anwendbaren Maschinenverordnung (EU) 2023/1230. Aus Emmerich am Rhein, für den NL/BE-DE-Korridor.
Was Maschinenbau-Kunden bei uns bekommen
Eine Werkzeugmaschine im siebenstelligen Bereich, ein Prüfstand für einen OEM-Kunden in den USA, ein Werkzeug für eine Reparatur über den Atlantik – jeder Vorgang trägt zoll- und exportkontrollrechtliche Risiken im sechsstelligen Bereich. Wir sichern diese Risiken systematisch ab: Wir tarifieren in HS 84-85 mit technischer Tiefe, prüfen Präferenz für Ausfuhren in EU-FTA-Märkte (UK, Japan, Südkorea, Vietnam, Kanada, Singapur), gleichen Dual-Use-Listen vor jeder Drittland-Ausfuhr ab, beantragen ATA-Carnets für Messen und Service, eröffnen aktive Veredelung für Reparatur-In- und -Out und prüfen CBAM bei stahl- und aluminiumintensiven Komponenten. Sie erhalten dokumentierte Prüfketten für jeden Vorgang.
Trust-Anker auf einen Blick
Typische Zoll-Szenarien Maschinenbau
- Einfuhr von Werkzeugmaschinen, Komponenten und Ersatzteilen aus Asien und USA – T1 ab Rotterdam und Antwerpen, ATLAS-Einfuhr am Werk-nahen Binnenzollamt.
- Ausfuhr kompletter Anlagen (Verpackungslinien, Werkzeugmaschinen, Prozessanlagen) in Drittländer – ABD/EAD, Präferenznachweise, Sanktionsprüfung, Endverwendungs-Doku.
- Werkzeugmitnahme und -rückgabe zur Montage und Inbetriebnahme beim Drittland-Kunden – ATA-Carnet, vorübergehende Verwendung.
- Service- und Reparaturausfuhren: Aggregat geht zum Kunden, kommt zurück zur Reparatur in die EU – passive Veredelung, Reparatur-Zollwert.
- Drittlandsbauteil kommt zur EU-Reparatur, geht repariert zurück – aktive Veredelung mit Bewilligung Art. 256 UZK.
- Messeexponate für EMO, Hannover Messe, IMTS Chicago, Mecanica Sao Paulo – Carnet plus Spedition plus Standzollabwicklung.
- Anlagen mit Stahl-/Alu-Komponenten über CBAM-Schwellen – Quartalsbericht und Zertifikatspflicht ab 2026.
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und Maschinenverordnung 2023/1230
Bei Einfuhren aus Drittländern kontrollieren wir die CE-Doku der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Konformitätserklärung, Betriebsanleitung in der jeweiligen Amtssprache), klassifizieren risikobehaftete Maschinengruppen nach Anhang IV und stoppen Sendungen ohne Notified-Body-Zertifikat. Ab 20. Januar 2027 löst die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 die Richtlinie ab – mit erweitertem Anwendungsbereich (Cybersecurity, KI-Komponenten, autonome mobile Maschinen) und schärferen Importeurs-Pflichten. Wir bereiten Ihre Einfuhr-Akten auf das neue Regime vor. Bei Ausfuhren in Märkte mit äquivalenten Standards (UK UKCA, Schweiz CH-MachV) stimmen wir mit Ihrem Hersteller-Team die Doku-Pflichten ab. Sie erhalten von uns eine CE-Status-Liste pro Sendung.
Werkzeugmitnahme, ATA-Carnet und vorübergehende Verwendung
- Servicetechniker fliegt mit Prüfstand, Messtechnik, Spezialwerkzeug zum OEM-Kunden in Mexiko – ATA-Carnet erspart Doppelverzollung und Sicherheitsleistung.
- Inbetriebnahme einer Anlage in Saudi-Arabien: Werkzeug- und Demontage-Equipment auf Carnet, klassische Anlagen-Ausfuhr daneben.
- Messeexponate auf der EMO Hannover (EU-Inland) versus IMTS Chicago (USA, Carnet-Empfänger).
- 75 Mitgliedsstaaten des Istanbul-Übereinkommens decken Carnet ab – Ausnahmen in einigen Schwellenländern.
- Wir beantragen Carnets über die zuständige IHK, führen Stempelpflichten an Eingangs- und Ausgangszollstellen, schließen das Carnet sauber ab und reichen Beweisführung bei verlorenen Stempeln nach.
Aktive und passive Veredelung bei Reparaturen
Sie schicken ein Kundenaggregat zur Werks-Reparatur über den Atlantik, oder ein Drittland-Kunde sendet seine Maschine zur Reparatur in Ihr EU-Werk – wir wickeln beide Richtungen ab. Bei passiver Veredelung (Art. 259 UZK) verzollen wir bei Rückkehr nur den Reparaturwert (Material plus Lohn plus anteilige Transportkosten), nicht den Gesamtwert. Bei aktiver Veredelung (Art. 256 UZK) übernehmen wir die Drittlandsware ohne Erhebung von Einfuhrabgaben in das Verfahren, Sie reparieren, wir führen wieder aus. Wir beantragen die Bewilligungen, führen das Verfahrenskonto und schließen sauber ab. Sie senden uns Reparaturauftrag, Aggregat-Daten und Rückführungstermin – wir liefern die Verfahrenscodes und die abschließende Zollbestätigung.
Dual-Use und Exportkontrolle
Vor jeder Drittlandsausfuhr prüfen wir für Sie den Listenabgleich nach Dual-Use-VO (EU) 2021/821 (Anhang I, II, IV), die Endverwendung (military end-use catch-all) und Bestimmungsland-Embargos. Hochpräzisions-Werkzeugmaschinen (z.B. 5-Achs-Bearbeitung, Mikrometer-Genauigkeit), Sensorik, Steuerungselektronik, Bestückungsautomaten und bestimmte Schweißtechnik stehen in den Anhängen. Sie senden uns technische Datenblätter und Endkunden-Angaben, wir liefern die Klassifizierungs-Notiz und beantragen bei Bedarf die BAFA-Genehmigung. Wir steuern den BAFA-Vorlauf (oft mehrwöchige Bearbeitung), führen Geschäftspartner-Screening gegen Sanctions Lists und dokumentieren die Prüfkette für Ihren Compliance-Nachweis. Ohne dokumentierte Prüfkette riskieren Sie strafrechtliche Verfolgung nach Außenwirtschaftsgesetz.
AEO, ICS2 und Zentrale Zollabwicklung CCI
Wenn Sie hohen Außenhandelsanteil haben, begleiten wir Sie durch den AEO-Antrag (AEOC, AEOS, AEOF) – Selbstbewertung, Sicherheitskonzept, OEA-Audit-Checkliste. Sie gewinnen reduzierte Kontrollquoten, schnellere Freigaben, das Anschreibeverfahren (EIDR) und den Eintritt in die Zentrale Zollabwicklung (CCI), die seit ATLAS 10.2 am 28. Februar 2026 produktiv ist. Wir bauen mit Ihrem Team die internen Prozesse auf, die der OEA-Prüfung standhalten, und nutzen die Bewilligungen im laufenden Geschäft. Bei ICS2 (Vorab-ENS) liefern wir die nötige Datentiefe – generische Beschreibungen wie „Maschinenteile“ lösen „Do not load“-Risiko aus, das vermeiden wir mit präziser Spec-Eingabe.
CBAM bei Stahl- und Aluminium-Komponenten
Wenn Sie Halbzeuge importieren oder fertige Komponenten mit hohem Metallanteil aus Drittländern beziehen, sind Sie indirekt von der CBAM-VO (EU) 2023/956 betroffen – sie erfasst Stahl, Aluminium und Eisenwaren (HS-Kapitel 72, 73, 76) im Anhang I. Seit 1. Januar 2026 läuft die Definitivphase: Sie brauchen CBAM-Zertifikate, Emissionsnachweise vom Drittland-Hersteller (oder Standardwerte) und einen autorisierten CBAM-Anmelder. Wir identifizieren CBAM-Pflicht pro TARIC-Position aus Ihrer Stückliste, fordern die Emissionsdaten beim Hersteller an und übernehmen Berichts- und Zertifikatspflicht für Sie. Sie erhalten Quartalsberichte und ein abgestimmtes Zertifikatskonto.
Stolperfallen, die wir vermeiden
- Untertarifierung durch zu generische Maschinenbeschreibung – Risiko Antidumping-Treffer und CE-Doku-Mangel.
- Dual-Use-Ausfuhr ohne BAFA-Genehmigung – Außenwirtschaftsgesetz-Verstoß mit Bußgeld und Strafverfolgung.
- Carnet nicht abgeschlossen – Bürgschaft verfällt, IHK belastet das Konto.
- Reparatur ohne Veredelungsbewilligung – Doppelverzollung oder Verzollung des Gesamtwerts statt Reparaturwert.
- ICS2 zu generisch – ‚Spare parts machinery‘ löst ‚Do not load‘ aus.
- Maschinenrichtlinie / 2027er Verordnung ignoriert – Marktverbot, Rückruf, Schadenersatz.