Sanktionen und Dual-Use Prüfung
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Wir prüfen Ihre Geschäftspartner, Bestimmungsländer, Güter und Verwendungszwecke gegen EU-Sanktionslisten und die Dual-Use-VO 2021/821, klassifizieren Anhang-I-Positionen und beantragen für Sie BAFA-Ausfuhrgenehmigungen. Sie senden uns Empfänger-Stammdaten und Warenbeschreibung, Sie erhalten Sanktionscheck-Bericht, Klassifikation und Genehmigungsunterlagen – damit Sendungen nicht am Zoll festhängen und Bußgelder ausbleiben.
Worum es geht
Wir betreuen für Sie zwei eng verzahnte Compliance-Stränge im Außenhandel: das Listen-Screening Ihrer Geschäftspartner gegen EU-Sanktionen (länder- und sektorbezogen, EU-weit unmittelbar geltend) und die Klassifikation Ihrer Güter als Dual-Use (zivil/militärisch nutzbar, genehmigungspflichtig nach VO 2021/821). Sie geben uns Empfänger, Ware und Verwendungszweck – wir prüfen, dokumentieren und stoppen die Sendung, bevor Lieferverbote, Bußgelder oder Strafverfahren greifen.
Rechtsgrundlage und Status 2026
- EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 vom 20. Mai 2021, regelt Ausfuhr, Vermittlung, technische Unterstützung, Durchfuhr und Transit von Dual-Use-Gütern.
- EU-Sanktionsverordnungen, länder- und themenbezogen, mit unmittelbarer Geltung in allen EU-Mitgliedstaaten.
- Russland-Sanktionen: Verordnung (EU) 833/2014, fortlaufend verschärft. Aktueller Stand 2026: 15. Sanktionspaket (16. Dezember 2024), 16. Sanktionspaket (24. Februar 2025), 17. Sanktionspaket (20. Mai 2025), 18. Sanktionspaket (18. Juli 2025).
- Belarus-Sanktionen: Verordnung (EU) 765/2006 in der jeweils geltenden Fassung.
- Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und Außenwirtschaftsverordnung (AWV) – nationale Konkretisierung in Deutschland.
- Zuständige Behörde für Genehmigungen und Auskünfte: BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Aktuelle EU-Sanktionspakete gegen Russland (Stand Q2 2026)
- 15. Sanktionspaket (16. Dezember 2024): Erweiterung der Listen sanktionierter Personen und Schiffe (Schattenflotte), zusätzliche Beschränkungen für Drohnen-Bauteile und Chemikalien.
- 16. Sanktionspaket (24. Februar 2025): Aluminium-Importverbot, weitere Schattenflotten-Listings, schärfere No-Russia-Klausel-Anforderungen.
- Anhaltend gültig: Importverbote für Öl, Kohle, Gold, Eisen/Stahl-Erzeugnisse aus Russland.
- Exportverbote für Dual-Use-Güter, Hochtechnologie, Luxusgüter, bestimmte Maschinen.
- No-Russia-Klausel: Pflicht zur vertraglichen Wiederausfuhr-Beschränkung in Drittlandverträgen.
Dual-Use-Verordnung 2021/821
Wir klassifizieren Ihre Ware gegen Anhang I der VO 2021/821 – rund 2.000 Listenpositionen mit technischen Schwellen für Hochleistungsrechner, Verschlüsselungstechnik, Werkzeugmaschinen, Sensorik und Chemikalien. Sie liefern uns Datenblatt und Verwendungszweck, wir ordnen die Position (z.B. 1A001, 5A002) zu und sagen Ihnen, ob die Ausfuhr genehmigungspflichtig ist.
- Anhang I: EU-Dual-Use-Liste mit Ausfuhrlistenpositionen (Format z.B. 1A001, 5A002).
- Anhang II: Allgemeine EU-Genehmigungen (z.B. EU001 für bestimmte Bestimmungsländer).
- Anhang IV: besonders sensible Dual-Use-Güter mit zusätzlichen Kontrollen.
- Catch-all-Klausel (Art. 4): Genehmigungspflicht auch für nicht gelistete Güter, wenn militärische Endverwendung im sanktionierten Land bekannt ist.
- Vermittlung, technische Unterstützung und Durchfuhr können ebenfalls genehmigungspflichtig sein.
Screening-Pflichten
- Geschäftspartner-Screening: Abgleich von Kunden, Lieferanten, Frachtführern und Endverwendern gegen EU-Finanzsanktionsliste, UN-Listen, US-OFAC-Listen.
- Güter-Screening: technische Spezifikationen mit Anhang I der Dual-Use-VO und Anhang VII (Russland-spezifische Güter) abgleichen.
- Länder-/Verwendungszweck-Screening: Prüfung Bestimmungsland, Endverwendung und Endverwender.
- Pflicht zur Wiederholung des Screenings bei Vertragsanpassungen, Partnerwechseln oder neuen Sanktionspaketen.
BAFA-Genehmigungen
- Einzelgenehmigung: für eine bestimmte Sendung an einen definierten Empfänger, mit Auflagen.
- Sammelgenehmigung: für mehrere Sendungen an wiederkehrende Empfänger, mit Berichtspflichten.
- Höchstbetragsgenehmigung: über bestimmten Wert für einen definierten Zeitraum.
- Allgemeine Genehmigungen (AGG/EU-AGG): für bestimmte Güter und Bestimmungsländer unter standardisierten Bedingungen, Registrierung beim BAFA erforderlich.
- Antrag über Elektronisches Antrags-, Liefer- und Auskunftssystem (ELAN-K2) des BAFA.
Pflichten in der Zollanmeldung
- Angabe der Ausfuhrlistenposition (z.B. 5A002a) in der Ausfuhranmeldung (ATLAS-Ausfuhr).
- Angabe der BAFA-Genehmigungsnummer und Verwendung von Genehmigungs-Codes.
- Prüfung durch Zoll auf Vollständigkeit und Plausibilität; bei Auffälligkeiten Klärung mit BAFA.
- Verstöße können Sanktionsverfahren nach AWG auslösen (Geldstrafe, Freiheitsstrafe bis zu 5 oder 10 Jahren in besonders schweren Fällen).
Typische Risiken
- Lieferung an gelistete Personen oder Organisationen trotz formal gültigem Vertrag.
- Export von Dual-Use-Gütern ohne Genehmigung wegen unzureichender technischer Klassifikation.
- Umgehung von Sanktionen über Drittländer (sogenanntes Diversion-Risk).
- Fehlende oder lückenhafte Dokumentation der Prüfprozesse, was bei BAFA- oder Zollprüfungen negative Folgen hat.
- Verspätete Reaktion auf neue Sanktionspakete – bestehende Verträge können über Nacht sanktionswidrig werden.
Wie wir Sie unterstützen
- Frühwarnung im Zollprozess: Erkennung von Sanktions- und Dual-Use-Hinweisen bei Ein- und Ausfuhrabfertigung.
- Prüfung von Empfänger- und Lieferantenstammdaten gegen Sanktionslisten.
- Unterstützung bei Klassifikation von Gütern nach Anhang I der Dual-Use-VO.
- Begleitung bei BAFA-Anträgen und Klärung von Auflagen.
- Schulung von Vertrieb, Einkauf und Logistik zu aktuellen Sanktionspaketen.